AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
RHOBA-Chemie GmbH

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verkäufe gelten nachfolgende Bedingungen, sofern nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen sind.

Bestellungen oder Aufträge

Auftragsbestätigungen werden von uns nur auf besonderen Wunsch erteilt. Im Übrigen gilt die Ausführung des Auftrages als Auftragsbestätigung.

Lieferungen

Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Die angegebenen Lieferzeiten gelten als annähernd und unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen.

Liefertermine sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich vorher schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Frist die Lieferung unser Werk verlassen oder die Versandbereitschaft erklärt wurde. Teillieferungen sind in jedem Falle zulässig, sie gelten als selbständiges Geschäft. Alle Angaben über Größe, Menge und Gewicht sind als ungefähr anzusehen, Abweichungen im Rahmen des Handelsüblichen sind zulässig. Für unsere Lieferungen gelten die aufgeführten Notierungen. Entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, ist RHOBA-Chemie zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, dass uns einwandfreie Sicherheiten gegeben werden oder vor der Ausführung bar gezahlt wird. Nach dem Verlassen der Ware ab unserem Werk geht in allen Fällen die Versandgefahr, auch bei Frankoversand auf den Käufer über. Schäden und Verluste, die auf dem Transport auftreten, gehen zu Lasten des Käufers.

Zur Sicherung von Ersatzansprüchen bei Post, Eisenbahn, Lkw oder Pkw-Transporten sind Schäden vor Abnahme der Sendung von der Post, Bahn oder dem Transportunternehmen auf den Versandpapieren durch den Empfänger schriftlich bescheinigen zu lassen. Vereinbarungen wie: „frei Haus“, oder „frei Empfangsstation“ bedeuten nicht, dass der Übergang der Gefahr und der Übergang des Zeitpunktes der Lieferung erst bei Ablieferung erfolgt. Wird aus nicht von uns zu vertretenden Gründen weniger als die bestellte Ware abgenommen, so sind wir zu einer angemessenen Preisanhebung berechtigt. Das gleiche gilt auch, wenn in bestimmten Teillieferungen geliefert werden soll. Wir haften nicht für den Spediteur sowie nicht für alle betriebsfremden Personen, deren wir uns bei der Abwicklung unserer Geschäfte bedienen, es sei denn, dass wir bei der Auswahl und Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen haben. Alle mit dem Versand der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Frachtfrei gestellte Preise gelten unter der Voraussetzung unbehinderter Verkehrswege.
Zusatzkosten, die z. B. durch Hochwasser, Eis usw. entstehen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Lieferung in das Ausland trägt der Käufer alle mit dem Grenzübertritt verbundenen Kosten und Abgaben.

Werden nach der Vereinbarung des Preises Frachten, Abgaben oder sonstige Versandkosten geändert oder etwa neu eingeführt, sind wir berechtigt daraus entsprechende Mehrbelastungen auf den Preis aufzuschlagen.
Im Fall der Nichtabnahme der bestellten Ware sind wir berechtigt einen Betrag von mindestens 15 % auf den Wert dieser Ware für bereits aufgewendete Spesen und Kosten sowie entgangenen Gewinn zu fordern.

Bei Bestellungen im Internetshop von außerhalb der EU fallen in der Regel Zoll- und Einfuhrgebühren an. Diese Gebühren sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Der Zoll ist zudem berechtigt, Pakete zur Zollkontrolle zu öffnen. RHOBA-Chemie hat hierauf keinen Einfluss. Falls Sie nähere Informationen zur Verzollung und Einfuhr von Waren wünschen, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Zollamt.

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, entweder eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder den Lieferungsvertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Ein Entschädigungsanspruch des Käufers entsteht hierdurch nicht.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Zeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Dies gilt insbesondere im Fall des Wegfalls der Selbstbelieferung.

Im Falle allgemeiner oder durch höhere Gewalt verursachter Warenverknappung sind wir zu Lieferkürzungen berechtigt. Der Käufer kann in diesem Fall von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern können. Geben wir keine Erklärung ab, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Vorauszahlungen durch den Auftraggeber oder Käufer werden erstattet.

Beanstandungen

Die Eignung der Produkte für einen bestimmten Einsatzzweck wird ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung nicht gewährleistet. Eine Beratung oder Empfehlung durch uns oder durch unsere Mitarbeiter begründet kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Wir haften aus solcher Tätigkeit nicht, außer bei grober Fahrlässigkeit. Abreden mit unseren Mitarbeitern gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Es ist die Aufgabe des Käufers und des Anwenders unsere Produkte auf Ihre Eignung für ihren speziellen Einsatzzweck vorher intensiv zu prüfen.

Beanstandungen an der Ware können nur unverzüglich und nur so lange geltend gemacht werden, als ein Teil der Ware unvermischt und sich noch in den Originalgebinden befindet. Bei Mängelrügen ist sofort eine Probe der Ware unter genauer Angabe der Lieferstelle, des Lieferzeitpunktes, der Lieferscheinnummer und der Chargen Nr. an uns einzusenden.
Bei begründeter Mängelrüge nehmen wir die Ware zurück und ersetzen sie durch einwandfreie Ware. Statt dessen sind wir auch berechtigt, den Minderwert zu ersetzen. Alle anderen Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Mängelrügen oder etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach spätestens einem Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Ansprüche durch uns.

Bei begründeten und rechtzeitigen Beanstandungen und Mangelrüqen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgt gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware kostenlose Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Garantie im handelsüblichen Rahmen. Das Recht auf Wandlung und Minderung ist ausgeschlossen

Zahlungen

Die Notierungen verstehen sich in Euro ab unserem Werk Bielefeld, zzgl. Mehrwertsteuer, einschließlich Verpackung, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung vorher geschlossen wurde. Sind die Porto- oder Frachtgebühren vom Auftraggeber oder Käufer im Voraus bezahlt, liefern wir frachtfrei innerhalb Deutschlands.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware bis zur völligen Bezahlung weder veräußern noch verpfänden; vermieten oder verleihen, oder sonst wie ohne unser Wissen darüber verfügen oder zu einer solchen Verfügung sich verpflichten. Er haftet für den Verlust und alle Schäden der Ware auch dann, wenn ihn ein Verschulden nicht trifft.

Wird die Ware vor völliger Bezahlung dem Käufer von dritter Seite gepfändet, beschlagnahmt oder sonst in Anspruch genommen, hat der Käufer sofort Mitteilung an uns zu geben, unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übermitteln und etwaige hier durch entstehende Kosten zu tragen oder zu erstatten. Der Käufer trägt trotz des Eigentumsvorbehaltes die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung der Ware.

Zahlungen sind grundsätzlich im Voraus zu leisten, wenn vorher keine andere schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde. Nach Eingang der Zahlung auf das von uns angegebene Konto liefern wir die bestellte Ware sofort an die vom Auftraggeber oder Käufer angegebene Lieferadresse aus.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtstand für beide Vertragspartner ist in jedem Fall der Sitz unserer Firma.

Dies gilt auch für alle, die für die Verpflichtung des Käufers haften. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall, dass Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden und wenn der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik verlegt oder seinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.